Die Vertragsmodelle der GEDOS
Was ist ein Dauergrabpflegevertrag?
Ein Dauergrabpflegevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber, einem Friedhofsgärtner und der GEDOS selbst. In diesem Vertrag wird über einen bestimmten Zeitraum - in der Regel bis zum Ende der Ruhefrist - eine regelmäßige gärtnerische Grabpflege sowie Blumenschmuck nach individuellen Wünschen geregelt.
Dauergrabpflegevertrag
Sie möchten eine bereits bestehende Grabstätte pflegen lassen ?
Dieser Vertrag ist für den Personenkreis entwickelt, der eine bestehende Grabstätte pflegen lassen möchte.
Der Auftraggeber vereinbart mit einem Gärtner seiner Wahl die zu erbringenden Leistungen und die Laufzeit des Pflegevertrages.
Diese Vereinbarungen werden in einer Kostenaufstellung schriftlich aufgeführt.
Daraus ergibt sich die Vertragssumme, die auf das Treuhandkonto der GEDOS eingezahlt wird.
Vertrag über die Hinterlegung von Geldern zur Dauergrabpflege
Sie möchten eine Vorsorge für eine spätere Pflege treffen?
Dieser Vertrag wurde für Personen entwickelt, die zu Lebzeiten den Wunsch haben, eine finanzielle Vorsorge für eine spätere dauerhafte Pflege der eigenen Grabstätte zu treffen.
Dabei entscheidet der Kunde selbst, welchen Anlagebetrag er bei der GEDOS hinterlegen möchte.
Um den Pflegeumfang oder die Pflegedauer zu erhöhen, sind weitere Einzahlungen auf diesen Vertrag jederzeit möglich.
Der Umfang der Grabpflege und seine Dauer richten sich nach dem zur Verfügung stehenden Kapital.